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04 Daten
Mitarbeiter – Kosten
Die Personalkosten werden vom Verein mit Kostenträgern abgerechnet und teilen sich in drei Bereiche auf:
Fachpersonal: Im Rahmen der Eingliederungshilfe erstattet das Sozialamt die Kosten.
Pflegepersonal: Abrechnung der Sachkosten nach SGB XI Pflegeversicherung.
Betreuungspersonal: Nicht von der Pflegeversicherung gedeckte Kosten rechnet der Verein mit dem Sozialamt ab. Die Abrechnung erfolgt pro Bewohner entsprechend seinem Hilfebedarf.
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